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Vom Vergessen und Vergessenwerden

Nicolai J. Culik und Ass. iur. Christian F. Döpke, LL.M., LL.M.

Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM)

Westfälische Wilhelms-Universität Münster


In Zeiten, in denen immer mehr Daten über den Einzelnen gespeichert werden, in denen immer mehr Stakeholder auf diese Daten zugreifen und zu Persönlichkeitsprofilen zusammensetzen können, mag der Einzelne ein Interesse daran haben, einige dieser Daten im Orkus des Vergessen landen zu lassen. Aussagen darüber, welche Möglichkeiten hierfür bestehen, treffen u.a. das nationale Datenschutzrecht, der EuGH und künftig auch die europäische Datenschutzgrundverordnung.

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