Ein neues Datenschutzschild für Europa
Im Juli 2016 hat die EU-Kommission entschieden, dass nunmehr wieder Transfers personenbezogener Daten aus Europa in die USA aufgrund einer Rahmenvereinbarung namens „Privacy Shield“ übermittelt werden dürfen. Ob hierbei die Lehren aus dem EuGH-Urteil zu Safe Harbor gezogen und umgesetzt wurden, analysiert Andreas Börding in der Juli-Ausgabe der Fachzeitschrift „Computer und Recht“ (S. 431-441). Zudem widmet sich der Beitrag einer Untersuchung US-amerikanischen Datenschutzrechts und gibt einen Ausblick auf künftige Fragestellungen.
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