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Artikel: Das Recht auf Datenübertragbarkeit

Die neue Datenschutzgrundverordnung führt ein „Recht auf Datenübertragbarkeit“ ein (Art. 20 DS-GVO). Welche Implikationen diese gesetzliche Neuerung mit sich bringt und inwieweit es sich dabei um ein datenschutzrechtliches Novum handelt, untersuchen Tim Jülicher, Charlotte Röttgen und Max v. Schönfeld in der neuesten Ausgabe der Datenschutz-Fachzeitschrift ZD.


Jülicher/Röttgen/v. Schönfeld, Das Recht auf Datenübertragbarkeit – Ein datenschutzrechtliches Novum, ZD 8/2016, S. 358-362.