Die Erwartungen, die an das neue Recht auf Datenübertragbarkeit in Art. 20 der DSGVO gestellt werden, sind groß. Die „Mobilität“ von Daten soll erhöht, die Autonomie der Nutzer gestärkt und ein Mehr an Wettbewerb soll geschaffen werden. Der Frage ob und wie sich diese Ziele in der Praxis realisieren lassen, widmen sich Charlotte Röttgen und Max v. Schönfeld.
Röttgen/v. Schönfeld, Umzug mit Hürden – Viele Daten auf Facebook gehören einem nicht allein, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 31.08.2016, Ressort Recht , Seite 16.