Professoren aus dem ABIDA-Projekt werden als Mitglieder der Arbeitsgruppe „Big Data – Datenschutz – Privatsphäre“ berufen
Im November 2015 soll die hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe „Big Data – Datenschutz – Privatsphäre“ der Leopoldina, der acatech und der Akademieunion ihre Arbeit aufnehmen. Als Mitglieder sollen unter anderem Prof. Dr. Jeanette Hofmann (ABIDA-Arbeitskreisleiterin Politikwissenschaft) sowie Prof. Dr. Thomas Hoeren (ABIDA-Projektsprecher) berufen werden.
Wie im ABIDA-Projekt sollen auch in der Arbeitsgruppe die Fachrichtungen Ethik, Soziologie, Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Rechtswissenschaften vertreten sein. Daneben wird die Arbeitsgruppe zusätzlich mit Vertretern der Informationswissenschaften bestückt.
Aufgabe der Arbeitsgruppe wird die Anpassung bestehender Konzepte von Datenschutz und Privatsphäre an die fortschreitende Digitalisierung sein. Die zunehmende Digitalisierung der verschiedenen Lebensbereiche bedingt einen rasanten Anstieg personenbezogener Daten. Gerade durch die vielfältige Nutzung digitaler Medien und dem Internet der Dinge werden immer mehr Daten generiert. Darüber hinaus werden auch analoge Daten immer häufiger digitalisiert und der Datenbestand stetig erweitert. Hinzu kommt, dass sich durch die Entwicklung effizienterer Big-Data-Anwendungen die Auswertungsmöglichkeiten vervielfachen. Durch die Weiterentwicklung von Big-Data-Verfahren ist eine Neuorientierung beim Konzept der Privatheit sowie beim Schutz persönlicher Daten durch technische Lösungen erforderlich geworden. Das Konzept der Privatheit ist konstitutives Element der demokratischen Grundordnung und steht daher unter besonderem Schutz. Der Einzelne ist jedoch aufgrund der Verbreitung von Big-Data-Anwendungen langfristig nicht mehr in der Lage, Kontrolle über seine Daten auszuüben oder sich ihrer Erfassung zu entziehen, sodass die Schaffung wirksamer Kontrollmechanismen als gesellschaftliche Aufgabe anzusehen ist.
Zu behandelnde Themen werden unter anderem sein: Anforderungen an Privatheit in einer digitalisierten Gesellschaft, technische Möglichkeiten der Zusammenführung und Auswertung von Daten, Zuordnung von Daten zu Personen, Big-Data-Verfahren und Datenschutz. Es sollen auch Vorschläge ausgearbeitet werden, wie Recht und Technik in Einklang gebracht werden können.
Ziel der Arbeitsgruppe wird es sein, in 18 Monaten einen Code of Conduct zu erarbeiten, der sich sowohl an die Politik als auch an die Öffentlichkeit richtet und als Impuls für die nationale und internationale Neuorganisation des Umgangs mit großen Datenmengen dient. Er soll auf eine nachhaltige Datennutzung gerichtet sein, die den modernen Bedürfnissen und Anforderungen an Privatheit gerecht wird. Zusätzlich sind Publikationen in wissenschaftlichen Journals geplant, die die wissenschaftliche und öffentliche Diskussion anregen und in die Entwicklung des Code of Conduct einfließen sollen.