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Dossier: Big-Data Überwachung am Arbeitsplatz

Big Data-Anwendungen können auch in der Arbeitswelt zur Bewertung von Bewerbern und Mitarbeitern eingesetzt werden. Das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben aber kürzlich Grenzen bei der Arbeitnehmerüberwachung gezogen, die auch nach der zukünftig anwendbaren Europäischen Datenschutz-Grundverordnung gelten dürfen


Nicolai Culik und Lukas Forte, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), Westfälische Wilhelms-Universität Münster

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