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Die USA sind kein „sicherer Hafen“ mehr

Nachdem wir kürzlich von der Stellungnahme des Generalanwalts des EuGH Bot berichtet haben, das Safe Harbour-Abkommen für unwirksam zu erklären, möchten wir an gleicher Stelle von dem am heutigen Dienstag (06.10.) ergangenen Urteil des EuGH (Rechtssache C-362/14) berichten.

Der EuGH ist dem Vorschlag des Generalanwalts gefolgt und hat das seit dem Jahr 2000 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten bestehende Datenschutzabkommen für unwirksam erklärt. Damit entfällt die Grundlage für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA. Die Europäische Kommission ist nun angehalten, die Verhandlungen über ein neues Abkommen abzuschließen, die seit Jahren andauern.

An dem Aufsehen erregenden Verfahren beteiligt war auch Juniorprofessorin Dr. Franziska Boehm des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht. Sie gehört zu einem internationalen Team aus Anwälten und Professoren, welches den österreichischen Kläger, Max Schrems, unterstützt hat. „Das Urteil ist ein großer Erfolg für den Datenschutz in der EU“, betont Juniorprofessorin Dr. Franziska Boehm vom ITM. „Endlich ist klar, dass die US-Massenüberwachung gegen europäische Grundrechte verstößt.“

 

Weiterführende Links:

Urteil des EuGH

Bekanntmachung auf der ITM-Website