Das sogenannte Recht auf Vergessenwerden
Das sogenannte Recht auf Vergessenwerden ist in aller Munde. In einem Beitrag für die juristische Ausbildungszeitschrift Iurratio geht Christian Döpke, LL.M., LL.M. der Frage nach, welche bestehende gesetzlichen Regelungen in Deutschland für ein „Vergessen“ sorgen, beleuchtet das GoogleSpain-Urteil sowie die Datenschutzgrundverordnung und wägt die verschiedenen Interessen der Beteiligten gegeneinander ab.
Christian Döpke, LL.M., LL.M., Das sogenannte Recht auf Vergessenwerden – Was steckt dahinter und wie müsste es aussehen?, in: Iurratio 2/2016, 33 ff.
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